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Weitere Fragen

Strom & Gas

Anmeldung, Grundversorgung, Anbieterwechsel und Umzug – die häufigsten Fragen aus Meckenheim, Rheinbach, Grafschaft und Wachtberg.

Ja. Wer in eine Wohnung oder ein Haus einzieht, sollte den Strom aktiv bei einem Anbieter anmelden. Wer das nicht tut, wird zwar weiter beliefert, landet aber automatisch beim örtlichen Grundversorger – meist zu höheren Preisen. In Meckenheim, Rheinbach und Grafschaft ist das E.ON, in Wachtberg die RheinEnergie. Wir übernehmen die Anmeldung gerne für Sie.

Der Strom wird nicht abgestellt. Ihr Verbrauch wird dem örtlichen Grundversorger zugeordnet, der Sie in der Grund- bzw. Ersatzversorgung beliefert und rückwirkend ab Ihrem Einzug abrechnet. Das ist in der Regel teurer als ein selbst gewählter Tarif. Melden Sie Strom deshalb am besten vor dem Einzug an – spätestens aber direkt danach.

Die Ersatzversorgung springt ein, wenn Strom oder Gas verbraucht wird, ohne dass ein Liefervertrag zugeordnet ist – zum Beispiel, wenn Ihr Anbieter insolvent ist oder die Belieferung einstellt. Sie dauert höchstens drei Monate (§ 38 EnWG) und lässt sich jederzeit durch einen neuen Vertrag beenden.

Strom: In Meckenheim, Rheinbach und Grafschaft ist es die E.ON Energie Deutschland GmbH, in Wachtberg die RheinEnergie AG. Gas: In Meckenheim, Rheinbach und Wachtberg ist es die e-regio GmbH & Co. KG, in Grafschaft die Energieversorgung Mittelrhein (evm). Der Grundversorger wird regelmäßig neu festgestellt – im Zweifel hilft ein Blick auf Ihre Abrechnung.

Die Grundversorgung können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht. Den Wechsel in einen günstigeren Tarif und die Kündigung übernehmen wir auf Wunsch für Sie.

Seit dem 6. Juni 2025 stimmen sich Stromanbieter und Netzbetreiber innerhalb von 24 Stunden ab. Wann der neue Vertrag startet, hängt aber weiterhin von der Kündigungsfrist Ihres bisherigen Vertrags ab. Aus der Grundversorgung ist ein Wechsel meist innerhalb von etwa zwei Wochen möglich. Für Gas gilt die 24-Stunden-Regel nicht.

Ja. Bei einer Preiserhöhung haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht – und zwar bis zu dem Tag, an dem der neue Preis gilt. Bei Sonderverträgen muss Ihr Anbieter die Erhöhung meist mindestens einen Monat vorher mitteilen, in der Grundversorgung sechs Wochen vorher per Brief. Wir prüfen Ihr Schreiben und suchen einen passenden neuen Tarif.

Die Zählernummer steht direkt auf Ihrem Zähler (meist auf einem Aufkleber oder unter dem Barcode) und auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Marktlokations-ID (MaLo-ID) ist eine 11-stellige Nummer und steht ebenfalls auf der Abrechnung. Beide Angaben helfen, Ihren Anschluss beim Wechsel eindeutig zuzuordnen.

Lesen Sie am Tag des Auszugs und am Tag des Einzugs den Zählerstand ab und machen Sie jeweils ein Foto mit Datum. Teilen Sie die Stände Ihrem Anbieter mit und tragen Sie sie ins Übergabeprotokoll ein. So zahlen Sie nur Ihren eigenen Verbrauch.

Bei einem Stromausfall ist der Netzbetreiber zuständig, nicht Ihr Stromanbieter. In Meckenheim ist das die Westnetz GmbH, in Wachtberg die Regionetz GmbH und in Grafschaft die Energienetze Mittelrhein. Die Störungsnummer Ihres Netzbetreibers finden Sie auch auf Ihrer Abrechnung.

Ja. Wenn Ihre Wohnung einen eigenen Stromzähler hat, entscheiden Sie selbst, bei welchem Anbieter Sie Strom beziehen – unabhängig vom Vermieter. Ausgenommen ist nur Allgemeinstrom, etwa für Treppenhaus oder Keller, der über die Nebenkosten abgerechnet wird.

Sie sitzen nicht im Dunkeln: Der örtliche Grundversorger übernimmt automatisch die Belieferung in der Ersatzversorgung, höchstens drei Monate lang. Ein Guthaben beim alten Anbieter melden Sie im Insolvenzverfahren an. Am besten wählen Sie danach schnell einen neuen, günstigeren Tarif – wir helfen dabei.

Ihr Abschlag sollte zu Ihrem tatsächlichen Jahresverbrauch passen. Ist er zu niedrig, droht eine hohe Nachzahlung, ist er zu hoch, geben Sie dem Anbieter einen zinslosen Kredit. Bei den meisten Anbietern können Sie den Abschlag anpassen lassen. Wir prüfen gern, ob Ihr Abschlag stimmt.

Sie brauchen Ihre neue Anschrift, das Einzugsdatum, die Gaszählernummer, den aktuellen Zählerstand und eine Bankverbindung. Hilfreich ist außerdem Ihr bisheriger Jahresverbrauch in kWh. Gas wird in Kubikmetern gemessen, aber in Kilowattstunden abgerechnet – die Umrechnung übernimmt der Netzbetreiber.

Meistens ja, denn die Grundversorgung ist häufig teurer als andere Tarife. Wichtig ist aber der Gesamtpreis aus Arbeits- und Grundpreis sowie Laufzeit und Preisgarantie. Wir vergleichen das für Ihre Adresse und Ihren Verbrauch – kostenlos und unverbindlich.

Mobilfunk & Festnetz

Kündigung, Rufnummernmitnahme, Störungen und Umzug – Ihre Rechte bei Handy, Internet und Festnetz verständlich erklärt.

Sie können schriftlich, per E-Mail oder online kündigen – Anbieter müssen auf ihrer Website einen Kündigungsbutton anbieten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist Ihr Vertrag jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar. Gerne prüfen wir vorher, welcher neue Tarif zu Ihnen passt.

Nach der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar. Eine automatische Verlängerung um weitere zwölf Monate gibt es nicht mehr. Der Anbieter muss Sie vorher schriftlich oder per E-Mail darauf hinweisen.

Die Mindestlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen. Anbieter müssen Ihnen zusätzlich einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit anbieten. Kürzere Laufzeiten sind oft etwas teurer, bieten dafür aber mehr Flexibilität.

Nein. Die Mitnahme Ihrer Rufnummer zu einem neuen Anbieter ist kostenlos. Beim Handy können Sie die Nummer jederzeit mitnehmen, beim Festnetz in der Regel zum Ende des Vertrags. Wir kümmern uns um den Auftrag.

Ja. Beim Mobilfunk können Sie Ihre Rufnummer auch vor dem Ende des Vertrags zum neuen Anbieter mitnehmen. Den alten Vertrag müssen Sie allerdings bis zu seinem Ende weiter bezahlen – Sie erhalten dafür meist eine neue Nummer im alten Vertrag.

Beim Wechsel des Telefon- oder Internetanbieters darf Ihr Anschluss höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein. Dauert es länger, steht Ihnen ab dem zweiten Arbeitstag für jeden weiteren Tag eine Entschädigung von 10 € oder 20 % des Monatspreises zu – je nachdem, was höher ist.

Ist eine Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Ihrer Meldung behoben, können Sie eine Entschädigung verlangen: am 3. und 4. Tag 5 € oder 10 % des Monatspreises, ab dem 5. Tag 10 € oder 20 % pro Tag – jeweils der höhere Betrag. Melden Sie die Störung deshalb immer direkt beim Anbieter.

Messen Sie Ihre Geschwindigkeit mit der offiziellen Breitbandmessung der Bundesnetzagentur. Weicht sie erheblich und regelmäßig vom Vertrag ab, können Sie den Preis mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Wir helfen Ihnen, einen passenden Tarif mit realistischer Geschwindigkeit zu finden.

Kann Ihr Anbieter die vereinbarte Leistung an der neuen Adresse erbringen, läuft der Vertrag dort weiter. Ist das nicht möglich, dürfen Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen. Melden Sie den Umzug frühzeitig – wir prüfen gerne, welche Anschlüsse an Ihrer neuen Adresse verfügbar sind.

Bleiben Sie im gleichen Ortsnetz, also bei derselben Vorwahl, können Sie Ihre Festnetznummer in der Regel behalten. Ziehen Sie in ein anderes Ortsnetz, bekommen Sie meist eine neue Nummer. Ihre Handynummer behalten Sie bei einem Umzug immer.

Das hängt von Ihrer genauen Adresse ab, denn der Ausbau unterscheidet sich von Straße zu Straße. Wir prüfen kostenlos, ob bei Ihnen Glasfaser, DSL oder Kabel verfügbar ist und welche Geschwindigkeit möglich ist – in Meckenheim und der ganzen Region.

Nein. In Deutschland gilt die Routerfreiheit: Sie dürfen einen eigenen Router verwenden. Der Anbieter muss Ihnen die nötigen Zugangsdaten geben. Alternativ können Sie den Router des Anbieters mieten oder kaufen.

Eine eSIM ist eine digitale SIM-Karte, die fest im Smartphone verbaut ist. Statt eine Karte einzulegen, aktivieren Sie Ihren Tarif per QR-Code. Die meisten aktuellen Smartphones und viele Tarife unterstützen die eSIM – wir helfen gerne bei der Einrichtung.

Ja. Viele Anbieter bieten Partner- oder Familienkarten und Mehrkarten-Rabatte an. So sparen oft ganze Haushalte oder Teams. Wir vergleichen, welche Kombination sich für Sie lohnt.

Ja. Als offizieller Partner von O2 Business und 1&1 beraten wir Selbstständige und Unternehmen zu Mobilfunk, Festnetz und Internet – persönlich im Kundencenter Meckenheim oder bei Ihnen vor Ort.